3.4.4 Aus dem Grundsatz der Transparenz wird unter anderem - und im vorliegenden Zusammenhang interessierend - ein Verbot der behördlichen Unterstützung von privaten Komitees abgeleitet. Dies beinhaltet die Forderung, dass Behörden und Private stets getrennt voneinander informieren. Als mit der Wahl- und Abstimmungsfreiheit nicht vereinbar erachtet wird namentlich, wenn Private im Vorfeld einer Abstimmung Druck und Vertrieb eines Flugblatts bezahlen, mit welchem die Behörden über eine Abstimmungsvorlage informieren (vgl. MICHEL BESSON, a.a.O., S. 203 ff.).