Um sicherzustellen, dass den Stimmberechtigten klar sei, dass es sich um eine behördliche Stellungnahme und nicht um politische Propaganda einer Interessengruppe oder die Einmischung eines einzelnen Behördenmitgliedes in einen Abstimmungskampf handle, solle eine solche Intervention jedoch immer in Form einer offiziellen Mitteilung oder Stellungnahme erfolgen. Wichtig sei, dass mittels der ergriffenen Massnahmen möglichst alle Stimmberechtigten erreicht werden könnten. Zu denken sei also etwa an das Verteilen von Druckschriften, Flugblättern, Plakaten, Veröffentlichungen in der Tagespresse oder Bekanntgaben an Pressekonferenzen, am Radio oder im Fernsehen.