GEROLD STEINMANN, Interventionen des Gemeinwesens im Wahl- und Abstimmungskampf, in: AJP 3/96 S. 259). In der Lehre wird in diesem Zusammenhang festgehalten, dass es keine eigentlichen Formvorschriften für behördliche Interventionen gebe. Um sicherzustellen, dass den Stimmberechtigten klar sei, dass es sich um eine behördliche Stellungnahme und nicht um politische Propaganda einer Interessengruppe oder die Einmischung eines einzelnen Behördenmitgliedes in einen Abstimmungskampf handle, solle eine solche Intervention jedoch immer in Form einer offiziellen Mitteilung oder Stellungnahme erfolgen.