Im Gegenteil muss mit staatlichen Informationen stets ein Beitrag zu einem offenen, unverzerrten und pluralistischen Meinungsbildungsprozess geleistet werden. Andernfalls wäre das Propagandaverbot verletzt, welches verhindern soll, dass staatliche Information "in dominanter und unverhältnismässiger Art" die freie Willensbildung der Stimmberechtigten nur schon erschwert (vgl. ANDREA MARCEL TÖNDURY, Intervention oder Teilnahme? Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Kommunikation im Vorfeld von Volksabstimmungen, in: ZBl 112/2011 S. 358 f.).