Anderseits darf staatliche Kommunikation, sei es im Rahmen einer Intervention, sei es im Rahmen einer aktiven Teilnahme am Diskurs, die Chancengleichheit keinesfalls gefährden und deshalb nie einseitig auf ein bestimmtes Abstimmungsergebnis zielen. Im Gegenteil muss mit staatlichen Informationen stets ein Beitrag zu einem offenen, unverzerrten und pluralistischen Meinungsbildungsprozess geleistet werden.