Treten sämtliche Mitglieder einer Behörde gemeinsam auf und empfehlen sie kollektiv ein bestimmtes Abstimmungsverhalten, so äussern sie diese Meinung nicht als Privatpersonen, sondern machen ihre öffentliche Funktion als Regierung geltend (vgl. YVO HANGARTNER/ANDREAS KLEY, Die demokratischen Rechte in Bund und Kantonen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Zürich 2000, S. 1037). Im Übrigen ist festzustellen, dass sich auch der Regierungsrat in seiner Vernehmlassung an das Kantonsgericht auf das Schreiben vom 23. Mai 2012 als Schreiben des Regierungsrats bezieht und insofern von Aussagen des Regierungsrats spricht.