Das Schreiben vom 23. Mai 2012 sei insofern nicht dazu geeignet gewesen, die Stimmberechtigten bei der Bildung ihres politischen Willens in unzulässiger Weise zu beeinflussen. Der Regierungsrat habe mit dem Schreiben vom 23. Mai 2012 vielmehr einen Beitrag zur demokratischen Diskussion geleistet. Dabei habe er sachlich informiert, auch wenn er dabei klar eine Stellung vertreten habe. Aufgrund des Erscheinungsbildes des Schreibens habe den Empfängern klar sein müssen, dass es sich hier nicht um eine offizielle Verlautbarung gehandelt habe. Die Regierung habe ausserdem nicht als Behörde ihr Einverständnis zum Schreiben vom 23. Mai 2012 gegeben.