Der Regierungsrat habe in dieser Situation seine Führungsfunktion und seine Informationspflichten wahrgenommen und seine Vorlagen verteidigt. Das Schreiben vom 23. Mai 2012 entspreche im Wesentlichen einer Zusammenfassung der Position der Regierung in kurzer, prägnanter Form. Die Regierung habe diese Position bereits zuvor bei verschiedenen Gelegenheiten vertreten, insbesondere in den Abstimmungserläuterungen sowie anlässlich einer Medienorientierung vom 15. Mai 2012. Das Schreiben vom 23. Mai 2012 sei insofern nicht dazu geeignet gewesen, die Stimmberechtigten bei der Bildung ihres politischen Willens in unzulässiger Weise zu beeinflussen.