2.2 Der Regierungsrat macht geltend, dass es sich bei den Sparvorlagen, welche am 17. Juni 2012 dem Stimmvolk unterbreitet worden seien, um politisch einmalige Vorlagen von grosser Bedeutung für den Kanton gehandelt habe. Der Regierungsrat sei im Vorfeld der Abstimmungen und danach in corpore mit Rücktrittsforderungen konfrontiert gewesen und die Gegner hätten während Monaten eine gut sichtbare Kampagne geführt, in welcher sie die regierungsrätliche Vorlage als verlogen bezeichnet hätten. Der Regierungsrat habe in dieser Situation seine Führungsfunktion und seine Informationspflichten wahrgenommen und seine Vorlagen verteidigt.