Die Mitglieder des Regierungsrats suggerierten im fraglichen Schreiben, dass sie die darin vertretenen Inhalte als verfassungsmässige Behörde vertreten würden und nicht als persönliche Ansichten der individuellen Mitglieder. Sie würden in corpore auftreten und von sich als "der Regierungsrat" sprechen, womit klarerweise nicht nur auf ihre Stellung als Mitglieder der Regierung Bezug genommen werde, sondern vorgegeben werde, dass sich der Regierungsrat als Behörde an die Stimmberechtigten wende. Inhaltlich würden im Schreiben rein wertende Ansichten ohne jeglichen objektiven oder sachlichen Informationsgehalt wiedergegeben.