Dieser regierungsrätliche Auftritt zugunsten eines überparteilichen Abstimmungskomitees stelle ein eigentliches Eingreifen des Regierungsrats in einen laufenden Abstimmungskampf dar, welches fern von jeglicher Objektivität einem rein propagandistischen Anliegen geschuldet sei. Die Mitglieder des Regierungsrats suggerierten im fraglichen Schreiben, dass sie die darin vertretenen Inhalte als verfassungsmässige Behörde vertreten würden und nicht als persönliche Ansichten der individuellen Mitglieder.