Sie machen geltend, dass das an ausgewählte Stimmberechtigte des Kantons Basel-Landschaft versandte Schreiben mit dem Titel "Es geht um das Gesamtwohl unseres Baselbiets" nicht als sachliche Information verfasst sei, wie dies etwa im Fall von Abstimmungsbeilagen der Fall sei. Vielmehr sei das Schreiben als "persönliche Botschaft der Baselbieter Gesamtregierung" im Namen eines als überparteiliches Komitee "JA zum Entlastungspaket" firmierenden Abstimmungskomitees versandt worden.