1.3.5 Vorab kann entgegen der Auffassung des Regierungsrats nicht gesagt werden, dass sich die vorliegend strittige Frage nicht jederzeit unter ähnlichen Umständen wieder stellen könnte. Der Regierungsrat führt in seiner Vernehmlassung aus, dass auch anderen Abstimmungskomitees erlaubt worden wäre, den Wortlaut des Schreibens vom 23. Mai 2012 zu verbreiten, es in dieser Beziehung jedoch keine entsprechende Anfrage gegeben habe. Damit macht er gerade nicht geltend, dass von einem analogen Vorgehen bei künftigen Abstimmungen abgesehen werde.