G. Am 3. Juli 2012 reichte der Regierungsrat dem Gericht seine Vernehmlassung ein, in welcher er beantragt, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten, eventualiter sei diese abzuweisen. H. Mit Präsidialverfügung vom 6. Juli 2012 wurde der Fall der Kammer zur Beurteilung überwiesen. Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht Das Kantonsgericht zieht i n E r w ä g u n g: