E. Mit Präsidialverfügung vom 26. Juni 2012 wurde auf den Ausgang der kantonalen Abstimmungen vom 17. Juni 2012 verwiesen und die Beschwerdeführer wurden um Mitteilung ersucht, ob sie an ihrer Beschwerde festhalten. F. Mit Eingabe vom 3. Juli 2012 teilten die Beschwerdeführer dem Gericht mit, dass sie im vorliegenden Verfahren ausschliesslich am Hauptantrag sowie am Kostenantrag festhalten würden. Demzufolge werde beantragt, es sei festzustellen, dass der Regierungsrat mit einem an ausgewählte Stimmberechtigte des Kantons Basel-Landschaft versandten Schreiben mit dem Titel "Es geht um das Gesamtwohl unseres Baselbiets" das Stimmrecht der Unterzeichneten verletzt hat.