B. Mit Stellungnahme vom 7. Juni 2012 beantragte der Regierungsrat, die Verfahrensanträge der Beschwerdeführer seien abzuweisen. C. Mit Präsidialverfügung vom 12. Juni 2012 wurde der Regierungsrat angewiesen, dafür besorgt zu sein, dass die weitere Verbreitung des Schreibens mit dem Titel "Es geht um das Gesamtwohl unseres Baselbiets" unterbleibt. Im Übrigen wurden die Verfahrensanträge der Beschwerdeführer abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde. D. Am 18. Juni 2012 erhob der Regierungsrat gegen die Präsidialverfügung vom 12. Juni 2012 vorsorglich Einsprache bei der Kammer des Gerichts, welche er mit Eingabe vom 21. Juni 2012 zurückzog.