Sie beantragen, es sei festzustellen, dass der Regierungsrat mit einem an ausgewählte Stimmberechtigte des Kantons Basel-Landschaft versandten Schreiben mit dem Titel "Es geht um das Gesamtwohl unseres Baselbiets" das Stimmrecht der Unterzeichneten verletzt hat. Es sei eventualiter festzustellen, dass die vom Regierungsrat zu verantwortende Verletzung des Stimmrechts einen Mangel darstellt, der nach Art und Umfang geeignet ist, das Resultat der vier kantonalen Abstimmungen vom 17. Juni 2012 wesentlich zu beeinflussen. Eventualiter seien die vier kantonalen Abstimmungen vom 17. Juni 2012 aufzuheben und neu anzusetzen.