Das Steuergericht ist dabei dem Beschwerdeführer insofern entgegengekommen, als es den Beschwerdeführer mehrmals darauf hingewiesen hat, dass er die gesundheits- und krankheitsbedingten Gründe seiner Handlungsunfähigkeit darzulegen habe. Der Beschwerdeführer reichte dem Steuergericht in der Folge diverse ärztliche Zeugnisse ein und zwei weitere ärztliche Berichte dem Kantonsgericht im anschliessenden Beschwerdeverfahren (vgl. E. 8.2). Dem ärztlichen Zeugnis von Med. pract. C.____ vom 5. Januar 2012 ist nicht zu entnehmen, ob der Beschwerdeführer überhaupt von ihr behandelt