Untersuchungsbericht von Dr. F.____ datiert vom 17. Mai 2011 sowie ein ärztliches Zeugnis von Dr. E.____ vom 3. Oktober 2011 vor, welches bestätigt, dass der Beschwerdeführer bei ihm am 10. Mai 2011 wegen Herzrhythmusstörungen in Behandlung gewesen sei, dass eine frühere Behandlung nicht möglich gewesen sei sowie, dass der genaue Zeitpunkt des Auftretens der Herzrhythmusstörungen nicht mit Sicherheit festgelegt werden könne, es sei jedoch vorstellbar, dass die Beschwerden während Wochen vorhanden gewesen seien. Die letztgenannten ärztlichen Berichte beziehen sich auf die Herzrhythmusstörungen des Beschwerdeführers, aus ihnen