7.3 Mit Eingabe vom 15. Februar 2012 reichte der Beschwerdeführer dem Gericht einen weiteren ärztlichen Bericht von Dr. B.____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 3. Februar 2012 ein. Darin wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer seit längerer Zeit in der fachärztlichen Behandlung von Dr. B.____ stehen würde. Für den Zeitraum von März 2011 bis April 2011 müsse aufgrund der jetzigen Erkrankung davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdeführer nicht in der Lage gewesen sei, seine Verpflichtungen ordnungsgemäss wahrzunehmen.