Seite 6 http://www.bl.ch/kantonsgericht Unfall ereignet und der Beschwerdeführer habe im Anschluss daran eine mittelschwere Depression erlitten. Er sei medizinisch, chirurgisch sowie psychiatrisch behandelt und schliesslich von seinem Hausarzt, Dr. E.____, Facharzt für Innere Medizin, am 5. März 2009 arbeitsunfähig geschrieben worden. Insbesondere die Depression, verstärkt durch die schwierige soziale Situation, habe zu einer Beeinträchtigung der Handlungs- und Denkfähigkeit geführt. Der Beschwerdeführer sei seit dem Jahr 2011 nicht vollständig handlungs- und zurechnungsfähig.