7.2 Der durch den Beschwerdeführer zur Stützung seiner Sachverhaltsdarstellung eingereichte ärztliche Bericht von Med. pract. C.____, vom 5. Januar 2012 hält fest, dass der Beschwerdeführer seine Ärztin aufgesucht habe, um ihr seine schwierige gesundheitliche und finanzielle Situation zu schildern, welche bereits seit einem Unfall im Jahre 2005 so bestünden und zu erheblichen Einkommenseinbussen geführt hätten. Im März 2009 habe sich ein weiterer