4.2 Soweit ein Prozessentscheid angefochten ist, bildet die Frage der fehlenden oder weggefallenen Prozessvoraussetzungen Gegenstand der materiellen Prüfung der Rechtsmittelinstanz (MARKUS MÜLLER, Bernische Verwaltungsrechtspflege, Bern 2008, S. 210). Kommt das Gericht zum Schluss, dass das Steuergericht auf die Beschwerde hätte eintreten müssen, so ist die Beschwerde gutzuheissen und der Fall zur materiellen Beurteilung an dieses zurückzuweisen (ALFRED KÖLZ/ISABELLE HÄNER, Verwaltungsverfahren und Verwaltungsrechtspflege des Bundes, Zürich 1998, N 412 mit weiteren Hinweisen).