Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht trächtigung der Handlungs- und Denkfähigkeit attestiert habe. Mit Eingabe vom 15. Februar 2012 reichte der Beschwerdeführer dem Kantonsgericht ein Arztzeugnis von Dr. B.____ vom 3. Februar 2012 ein. Mit einer weiteren undatierten Eingabe (Posteingang am 21. März 2012) liess der Beschwerdeführer dem Kantonsgericht das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege samt Beilagen zukommen. Mit Eingaben vom 22. März 2012 und vom 10. April 2012 reichte der Beschwerdeführer weitere Unterlagen ein, welche seinen Gesundheitszustand sowie seine Bedürftigkeit aufzeigen sollen.