D. A.____ erhob mit Schreiben vom 6. Januar 2012 Beschwerde beim Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht (Kantonsgericht). Er beantragte sinngemäss, die Aufhebung des Entscheids des Steuergerichts vom 7. Oktober 2011 sowie die Wiederherstellung der Beschwerdefrist und die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand; unter o/e Kostenfolge, wobei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Prozessführung zu bewilligen sei.