Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 20. Dezember 1985, in: ASA 56 S. 132 ff.). Die in den Jahren 2004 bis 2008 angefallenen Anwalts- und Gerichtskosten können demzufolge nicht in den jeweiligen Steuerperioden berücksichtigt werden, da das entsprechende ertragbringende Vermögen erst in einer späteren Steuerperiode zugeflossen ist.