Seite 7 http://www.bl.ch/kantonsgericht 4.5 Die Beschwerdeführer machten in der Steuererklärung 2009 im Rahmen der direkten Bundessteuer unter dem Titel "Kosten Vermögensverwaltung" einen Abzug für Anwalts- und Gerichtskosten für die Einforderung von Vermögenswerten aus den Jahren 2004 bis 2008 geltend. Sowohl die Steuerverwaltung als auch das Steuergericht wiesen die Einsprache respektive den Rekurs im Wesentlichen mit der Begründung ab, die geltend gemachten Kosten in der Höhe von Fr. 27'308.-- seien periodenfremd.