3.8 Für die Jahre 2003 bis 2008 wurden bereits rechtskräftige Veranlagungen erlassen. Aus diesen Veranlagungen geht nicht hervor, dass die Beschwerdeführer in den entsprechenden Steuerperioden je Verluste aus selbständiger Erwerbstätigkeit meldeten. Erst im Jahr 2009 reichten die Beschwerdeführer eine Aufstellung über die Einnahmen und Ausgaben aus selbständiger Erwerbstätigkeit in den Jahren 2003 bis 2008 ein. Dem Argument der Beschwerdeführer, die Verluste seien nicht mehr gemeldet worden, weil die Steuerverwaltung diese ab 2003 nicht mehr zum Abzug akzeptiert hätte und die Verluste so oder so nicht hätten mit Gewinnen verrechnet werden können, kann nicht gefolgt werden.