Ferner habe man die Steuerverwaltung bereits im Jahr 2007 und 2008 über die Verlustvorträge ab dem Jahr 2003 informiert. Bis ins Jahr 2002 hätten die Beschwerdeführer alle Gewinne und Verluste der Steuerverwaltung gemeldet und diese seien immer akzeptiert worden. Erst im Jahr 2003 habe sich die Steuerverwaltung geweigert, den angegebenen Verlust zuzulassen und habe gleichzeitig die Ummeldung vom Selbständigerwerbenden zum Unselbständigerwerbenden in Aussicht gestellt, ohne diese aber je vorzunehmen.