Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht der Anwalts- und Gerichtskosten scheitere am Grundsatz der Periodizität. Die weiteren Fragen, ob A.____ als Selbständiger einzuordnen sei oder nicht und ob es sich bei den geltend gemachten Prozesskosten um Vermögensverwaltungs- und daher um Gewinnungskosten handle, könnten daher offen bleiben.