Sie stellten bezüglich der Steuerperiode 2009 den Antrag, die geltend gemachten Ausgaben aus selbständiger Erwerbstätigkeit in den Jahren 2003 bis 2008, abzüglich den Einnahmen aus 2007 von total Fr. 28'582.--, sowie die Anwalts- und Gerichtskosten aus den Jahren 2004 bis 2008 von total Fr. 27'308.-- seien als Abzüge zuzulassen. Eventualiter seien sämtliche Veranlagungen 2003 bis 2008 respektive 2004 bis 2008 mit den Abzügen der in den betreffenden Perioden angefallenen Verluste respektive Gerichts- und Anwaltskosten zu rektifizieren und die Guthaben inklusiv Vergütungszins per heute gutzuschreiben.