D. Am 31. August 2011 erhoben A.____ und B.____ gegen den Einsprache-Entscheid der Steuerverwaltung vom 2. August 2011 betreffend die direkte Bundessteuer 2009 Rekurs beim Steuer- und Enteignungsgericht des Kantons Basel-Landschaft, Abteilung Steuergericht (Steuergericht). Sie stellten bezüglich der Steuerperiode 2009 den Antrag, die geltend gemachten Ausgaben aus selbständiger Erwerbstätigkeit in den Jahren 2003 bis 2008, abzüglich den Einnahmen aus 2007 von total Fr. 28'582.--, sowie die Anwalts- und Gerichtskosten aus den Jahren 2004 bis 2008 von total Fr. 27'308.-- seien als Abzüge zuzulassen.