Betreff Direkte Bundessteuer 2009 (Entscheid der Abt. Steuergericht vom 10. Februar 2012) A. Die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Steuerverwaltung) liess mit der definitiven Steuerveranlagung 2009 vom 26. Mai 2011 die von A.____ und B.____ geltend gemachten Verluste aus der selbständigen Tätigkeit von A.____ in der Höhe von Fr. 28'582.-- aus den Jahren 2003 bis 2008 sowie die Anwalts- und Gerichtskosten aus den Jahren 2004 bis 2008 in der Höhe von Fr. 27'308.-- nicht zum Abzug zu.