5.2 Zusammenfassend ergibt sich aus dem bisher Gesagten, dass die Tiere im Wald während des Höhepunkts der Hauptsetz- und -brutzeit, deren Periode der Regierungsrat gestützt auf eine Stellungnahme des Bundesamtes für Forstwesen und verschiedene namentlich im angefochtenen Entscheid erwähnte Fachpublikationen vom Mai bis Juni festgelegt hat, was nicht zu beanstanden ist, erhöhten Schutz bedürfen. Es geht dabei um die Erhaltung der Lebensgrundlagen der Tierarten im Wald. Dieses naturschützerische Interesse geht dem Interesse an einer OL-Veranstaltung vor.