Der Beschwerdeführer wendet weiter ein, dass die Rehe den besagten Schutz nicht nötig hätten, denn diese würden sich mehr als gewünscht vermehren. Bei dieser Argumentation übersieht der Beschwerdeführer einerseits, dass das Waldgesetz allgemein den Schutz von wildlebenden Tieren bezweckt und dass in der besagten Zeit nicht nur die Rehe, sondern auch andere Tiere wie Hasen, Frösche, Mölche, Schnecken, verschiedene Vogelarten besonders schutzbedürftig sind. Ausserdem ist darauf hinzuweisen, dass gemäss der Studie der Ökogeo AG Rehwild durch OL nachweislich in seinem normalen Verhaltenssystem gestört wird, vor allem während der Brutund Setzzeit.