Der Regierungsrat kommt gar zum Schluss, dass während der Hauptsetz- und -brutzeit, d.h. vom Mai bis Juni, keine OL im Wald durchgeführt werden sollen, da während dieser Zeit die Schutzbedürftigkeit der Fauna besonders gross sei und ein OL, bei dem die Läufer quer durch den Wald rennen, aus tatsächlichen Gründen den gesetzlich normierten Schutzzielen zuwiderlaufe. Er verweist zur Begründung auf § 37 Abs. 1 Jagdgesetz, wonach Veranstaltungen im Wald oder in Waldesnähe wildlebende Säugetiere und Vögel nicht über Gebühr stören dürfen, sowie auf § 38 Abs. 1 Jagdgesetz, wonach während der Hauptsetz- und Brutzeit (1. April bis 31. Juli) alle