In diesem Zusammenhang machen die Beschwerdegegner geltend, dass das Schädigungspotential saisonal verschieden und das für den strittigen OL-Lauf vorgesehene Datum vom 20. Juni 2012 ein ungeeigneter Zeitpunkt im Sinne von § 3 Abs. 2 Dekret sei. Der Regierungsrat kommt gar zum Schluss, dass während der Hauptsetz- und -brutzeit, d.h. vom Mai bis Juni, keine OL im Wald durchgeführt werden sollen, da während dieser Zeit die Schutzbedürftigkeit der Fauna besonders gross sei und ein OL, bei dem die Läufer quer durch den Wald rennen, aus tatsächlichen Gründen den gesetzlich normierten Schutzzielen zuwiderlaufe.