Für die Abwägung der auf dem Spiele stehenden Interessen ist vorerst anzumerken, dass die OL-Läufer und Läuferinnen im Gegensatz zu andern Erholungssuchenden und Sportlern darauf angewiesen sind, dass sie sich auch abseits der Wege durch Wald und Landschaft bewegen dürfen. Nicht massgebend ist bei der Beurteilung der Bewilligung die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einem OL-Lauf, sondern vielmehr das Schädigungspotential für Pflanzen und Tiere, d.h. die voraussichtlichen negativen Auswirkungen auf den Wald.