Im vorliegenden Fall sind neben den Kriterien des geeigneten Zeitpunkts, Ortes und Routenführung insbesondere die in § 3 Abs. 1 Dekret genannten Gesichtspunkte bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen. Für die Abwägung der auf dem Spiele stehenden Interessen ist vorerst anzumerken, dass die OL-Läufer und Läuferinnen im Gegensatz zu andern Erholungssuchenden und Sportlern darauf angewiesen sind, dass sie sich auch abseits der Wege durch Wald und Landschaft bewegen dürfen.