Ob dem Beschwerdeführer die Bewilligung für die Durchführung des B.____ Sommer-OL vom Regierungsrat verweigert werden durfte, ist heute nicht mehr von aktuellem Interesse. Der Entscheid des Regierungsrates sprach sich im vorliegenden Fall nicht nur über das damalige strittige Bewilligungsgesuch aus, sondern er stellte fest, dass wohl künftig in den Monaten Mai und Juni generell keine OL mehr zu bewilligen seien, und in seiner Vernehmlassung bestätigte er, dass er vorliegend bewusst einen Grundsatzentscheid gefällt habe, wonach im Sinne einer Verschärfung der bisherigen Bewilligungspraxis OL in den Monaten Mai und Juni nicht mehr möglich sein sollen.