Mit einer weiteren Verfügung des Kantonsgerichts vom 24. Oktober 2012 wurde der anberaumte Augenschein abgesagt. F. Zur heutigen Parteiverhandlung erscheinen für den Beschwerdeführer E.____ und Advokat Michael Kunz, für den Regierungsrat F.____ und für die Einwohnergemeinde B.____ G.____ und H.____. Die Parteien halten an ihren Anträgen fest, dies im Wesentlichen aus den in den Rechtsschriften vorgebrachten Gründen. Auf die weiteren mündlichen Ausführungen wird, soweit notwendig, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Seite 4 http://www.bl.ch/kantonsgericht Das Kantonsgericht zieht i n E r w ä g u n g: