E. Mit verfahrensleitender Verfügung des Kantonsgericht vom 15. August 2012 wurde beim AfW ein Bericht betreffend die von ihm in den Jahren 2008 - 2012 erteilten Bewilligungen von Veranstaltungen im Wald, die in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli stattgefunden haben, eingeholt. Im entsprechenden Bericht vom 14. September 2012 hielt das AfW fest, dass die widerstreitenden Interessen durch geeignete Bedingungen und Auflagen unter einen Hut gebracht würden. Besondere Probleme würden sich nicht ergeben, sondern seien genereller Natur. Die bewilligten Veranstaltungen seien jedoch nur die Spitze des generell wachsenden Erholungsdruckes auf den Wald.