Gemäss Richtplan hätten "bei Zielkonflikten zwischen den Schutzzielen der Vorranggebiete Natur und den Wünschen von Freizeit und Erholung die Anliegen des Naturschutzes Vorrang". Dass ein OL unter die Kategorie "Freizeit und Erholung" falle, brauche nicht näher erörtert zu werden, ebenso der Umstand, dass ein OL, bei dem Läufer quer durch den Wald rennen würden, während der Brut- und Setzzeit aus tatsächlichen Gründen den gesetzlich normierten Schutzzielen zuwiderlaufe. Um diese während der Brut- und Setzzeit bestehende Interessenkollision feststellen zu können, benötige man nicht ein wissenschaftliches Gutachten.