Zum andern sei es dem Regierungsrat aber auch darum gegangen, den Bedenken und Bemühungen der Standortgemeinden Rechnung zu tragen, welche sich allesamt gegen die Durchführung des fraglichen Anlasses ausgesprochen hätten. Seine Argumente betreffend den Zeitpunkt des Anlasses sowie zur Verhältnismässigkeit seien im angefochtenen Entscheid ausführlich dargelegt, weshalb auf eine Wiederholung verzichtet werde. Ergänzend wird jedoch ausgeführt, dass im Interesse einer praktikablen Handhabung trotz lokalen Unterschieden punkto Klima, Vegetation und Fauna eine gewisse Schematisierung in Kauf zu nehmen sei.