Die Beschwerde der Gemeinde B.____ erscheine trölerisch, weshalb ihm zusätzlich zur Parteientschädigung die entgangenen Einnahmen zu entschädigen seien. C. Mit Eingabe vom 7. August 2012 liess sich der Regierungsrat vernehmen und beantragt, die Beschwerde sei unter o/e-Kostenfolge abzuweisen. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass er in Präzisierung seiner bisherigen Praxis bewusst einen Grundsatzentscheid getroffen habe, nach welchem OL im Höhepunkt der Hauptsetz- und Brutzeit, d.h. in den Monaten Mai und Juni nicht mehr möglich sein sollen. Ausschlaggebend hierfür sei zum einen der Um-