Es komme dazu, dass mit einem generellen OL-Verbot die Rechtsgleichheit verletzt werde, treffe doch dieses Verbot ausschliesslich OL-Läufer, während sich sonst jedermann frei im Wald (ausser in Wildschutzgebieten) bewegen und aufhalten dürfe. Ergänzend sei auch auf die jahrelange bewährte Praxis des AfW zu verweisen, wonach das Amt im Einklang mit dem Dekret im Einzelfall Veranstaltungen während der Setz- und Brutzeit prüfe. Irgendwelche Vorfälle bei Veranstaltungen während der Setzzeit während den letzten rund zehn Jahren seien nicht bekannt.