Wenn von "Störanfälligkeit" die Rede sei, sollte auch gesagt werden, worin die Störung bestehe und welche Auswirkungen sie habe. Bei den Ausführungen des Regierungsrates handle es sich schlicht um nicht substantiierte und durch nichts belegte Meinungsäusserungen und Vermutungen. So würden angeblich gefährdete Bodenbrüter nicht genannt, wohl deshalb, weil auf dem [Veranstaltungsgelände] keine entsprechenden Vorkommen bekannt seien. Die Feststellung, bewilligungspflichtige OL während der Setz- und Brutzeit in den Monaten Mai und Juni seien mit dem Interesse des Naturschutzes nicht vereinbar, sei klar gesetzeswidrig.