Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht haltlich den regierungsrätlichen Entscheid zu überprüfen. Dass der strittige OL der Bewilligungspflicht unterstehe, werde anerkannt. Es sei jedoch weder erwiesen noch unbestritten, dass wildlebende Tiere während der Setz- und Brutzeit besonders schutzbedürftig und Veranstaltungen während dieser Zeit "per se" mit erheblichen Auswirkungen auf Fauna und Flora verbunden seien. Bei diesen Aussagen des Regierungsrates handle es sich eher um nicht hinterfragte Glaubensbekenntnisse als um wissenschaftlich belegte Tatsachen.