Eine solche Praxis, die auf ein Veranstaltungsverbot für die Monate Mai und Juni hinauslaufe, sei verhältnismässig und zum Schutze der wildlebenden Tiere im Wald notwendig. Auch sehr strenge Auflagen würden nicht ausreichen, um den Schutz der trächtigen Tiere genügend zu gewährleisten. Abgesehen davon sei - so wie im vorliegenden Fall die Streckenführung angelegt sei - nicht auszuschliessen, dass Läufer, welche im Kartenlesen weniger geübt seien, trotz Betretungsverbot die bestehenden Wildruhegebiete betreten würden.