Bei der Abwägung der einander gegenüberstehenden Interessen (Wohlfahrtsfunktion des Waldes contra Naturschutz) sei zumindest in den Monaten Mai und Juni zugunsten der Flora und Fauna der Naturschutz zu priorisieren. Der Regierungsrat habe zwar in der vergangenen Zeit (grössere) Veranstaltungen in den Randzeiten der Hauptsetz- und Brutzeit noch gutgeheissen, doch sei diesbezüglich inskünftig eine Praxisverschärfung nicht auszuschliessen. Eine solche Praxis, die auf ein Veranstaltungsverbot für die Monate Mai und Juni hinauslaufe, sei verhältnismässig und zum Schutze der wildlebenden Tiere im Wald notwendig.